Fachtagung 2006
Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe -
Neue Herausforderungen für die Heilerziehungspflege
Kloster Maria Rosenberg (67714 Waldfischbach) 25 - 27. September 2006
Auszüge der Vorträge / Workshops
Alle Beiträge werden in den HEP-Informationen 4/06
komplett abgedruckt
Diese können - soweit noch vorrätig - bei der Bundesgeschäftsstelle bestellt werden
Klaus-Peter Stenzig
Von der Heilerziehungspflege zur Assistenz –
Anspruch und Wirklichkeit
Ich möchte das Thema in vier Teile aufgliedern:
• Rahmenbedingungen / Prognosen
• Paradigmenwechsel
• Assistenz in Zukunft
• Anforderungen an das Berufsbild Heilerziehungspflege
Rahmenbedingungen / Prognosen
Sie
kennen die Prognosen und Untersuchungen, wonach in Zukunft zunehmend
mehr Menschen auf Assistenz und Pflege angewiesen sein werden. Ich
differenziere hier und später nicht immer nach verschiedenen Segmenten
wie Behindertenhilfe oder Altenhilfe bzw. -pflege, denn es handelt sich
in finanzieller und auch personeller Hinsicht zunehmend um parallele
und konkurrierende Bereiche. Dazu nur kurz ein paar Beispiele:
die Anzahl hochbetagter und alterspflegebedürftiger Menschen nimmt
drastisch zu. Derzeit sind in Deutschland etwa 3,9 Mio. Menschen über
80 Jahre, im Jahre 2020 werden 5,2 Mio. erwartet; derzeit sind 38% der
Personen im Alter von 80-85 pflegebedürftig im Sinne des SGB XI, 65%
der über 95-jährigen sind pflegebedürftig.
Etwa 1 Mio. Menschen leiden an Demenz, für das Jahr 2020 werden mehr
als 1,4 Mio. prognostiziert. Das sind eher konservative Schätzungen.
Zudem wird die Erfordernis einer professionellen ambulanten und
stationären Pflege zunehmend wegen der erforderlichen Qualität der
Versorgung und der abnehmenden Möglichkeit einer häuslichen Versorgung
verstärkt.
Im Bezug auf die Behindertenhilfe liegt eine Untersuchung der Firma
con_sens vor. Danach wird die Anzahl der Menschen mitgeistigen und
mehrfachen Behinderungen zunehmen, die auf eine außerfamiliäre
Begleitung und Assistenz angewiesen sind. Dabei wird insbesondere die
Anzahl von Menschen mit sehr schweren und mehrfachen Behinderungen
zunehmen. In den nächsten Jahren werden pro Jahr weiterhin 4.500 –
5.000 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung auf
außerfamiliäre Assistenz und Pflege angewiesen sein.
Außerdem kommt es bei Menschen mit Behinderungen noch zu drastischen Veränderungen in der Altersstruktur.
(...)
These 1
Die demographische Entwicklung führt zu einem deutlich steigenden Assistenz- und Hilfebedarf. Infolge der quantitativen Gewichtung und des Anteils pflegerischer Versorgung wird die Behindertenhilfe zunehmend in den Sog der Altenhilfe geraten. Für die Eingliederungshilfe ist ein eigenständiges, teilhabeorientiertes Profil zu entwickeln, damit sie in der Öffentlichkeit und bei Kostenträgern nicht zu einem Annex der Pflegelandschaft wird.
(...)
These 2
Die Erhöhung der „Fallzahlen“, die Zunahmedes relativen Assistenz- und Hilfebedarfs sowie die steigende Zahl finanziell überforderter Pflegebedürftiger nach SGB XI führen zu einer erheblichen Steigerung der Ausgaben der Sozialhilfe. Wegen der zunehmenden Kommunalisierung der Finanzierung geraten die Hilfefelder untereinander und mit anderen öffentlichen Aufgaben in Konflikt.
(...)
Ulrich Niehoff
Ausgrenzung verhindern! – Inklusion als konkrete Utopie
Visionen (oder konkrete Utopien, U.N.) brauchen Fahrpläne, hat Ernst Bloch einmal gesagt. Das heißt, sie brauchen eine Verknüpfung mit der Wirklichkeit“ (Roth, 2001). Eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden, ist heute kaum mehr als ein ideelles Bild, das aber lohnt, ihm möglichst klare Konturen zu geben, sich über die je unterschiedlichen Bilder der KollegInnen im Gespräch auszutauschen, realisierte Ansätze zur Kenntnis zu nehmen und an Verbesserungen und Erweiterungen sowie Neukonzeptionierungen der Praxis zu arbeiten.
(...)
Was ist „Inklusion?“
„(engl.) Einbeziehung; dieser Begriff ergibt sich aus der Auffassung, dass eine Gesellschaft aus Individuen besteht, die sich alle mehr oder weniger unterscheiden. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, dass der Zugang aller Bürger zu Institutionen und Dienstleistungen ermöglicht wird unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten. Das Prinzip der Integration strebt die Eingliederung behinderter Menschen in die bestehende Gesellschaft an; Inklusion dagegen will die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen dahingehend, dass die Unterschiedlichkeit der einzelnen Menschen die Normalität ist. Jeder Mensch soll die Unterstützung und Hilfe erhalten, die er für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt“ (Luchterhand Verlag, 1999).
(...)
Entwicklungen in Deutschland
Generell gestaltet sich die Entwicklung in Deutschland in Bezug auf Inklusion in sozialpolitischer Hinsicht widersprüchlich. Diskussionen um persönliches Budget (vgl. den Beitrag von Rudi Sack) sind potentiell „Empowerment“ für Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn Sie oder stellvertretend ihre gesetzlichen Betreuer über einen z.T. großen Geldbetrag verfügen, und sich dafür Dienstleistungen einkaufen, haben geistig behinderte Menschen selbst oder ihre Advokaten / gesetzliche Betreuer „die Macht“ (wer zahlt, bestimmt die Musik). Es gilt, mit den politischen Entscheidungsträgern um eine bedarfsgerechte Ausstattung des persönlichen Budget zu ringen, damit nicht mit einem progressiven Mäntelchen ein kleines Sparschwein verkauft wird.
(...)
Perspektiven
Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie gibt es
eine hilfreiche Diskussion über die Lebensbedingungen behinderter
Menschen in Heimen. Ausgangspunkt dafür war u.a. der Versuch, den
Verbleib von in den 70er und 80er Jahren enthospitalisierten Menschen
ausfindig zu machen. Die Recherchen führten zu der Vermutung, dass
viele Menschen mit (psychischer oder geistiger) Behinderung eher
„umhospitalisiert und verschubt“ als in die Gesellschaft re-integriert
wurden.
Wenn Enthospitalisierung nur die formalrechtliche Umbenennung von
Krankenhausplätzenin Heimen- oder Pflegeplätzebedeutet, so ist hier
zwar enthospitalisiertworden in dem Sinne, das aus Patienten
inKrankenhäusern nun Pflegefälle in Pflegeheimenwurden. In Bezug auf
Kriterien der Lebensqualität haben sich jedoch häufigdurch genannte
Maßnahmen keine odernur marginale, quantitative Verbesserung ergeben
(vgl. auch Dalferth a.a.O.). Aus Forderungen nach Dezentralisierung und
Enthospitalisierung wurden Forderungen nach De-Institutionalisierung
(vgl. Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie 2001), die
innerhalb des immer noch dynamischen Verbandes DGSP formuliert werden.
Sie unterstützt u.a. auch eine Initiative der „Forschungsgemeinschaft
Menschen in Heimen“ der Universität Bielefeld, die sich auf Grund einer
kritischen Analyse ebenfalls der Lebensbedingungen behinderter Menschen
in Heimen dafür einsetzt, dass der Bundestag eine Kommission zur
„Enquete der Heime“ ins Leben ruft. Prof. Dr. Klaus Dörner ist Mitglied
der Forschungsgemeinschaft und einer ihrer Motoren.
(...)
Wolfgang Tyrychter
Projekt Zukunftsentwicklung im Dominikus-Ringeisen-Werk
Das Dominikus-Ringeisen-Werk, kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts, ist ein Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Hauptsitz im bayerisch-schwäbischen Ursberg.
(...)
1.) Sozialpolitische Begründungen
– Die Einführung des SGB XII als Fortsetzung der Novellierung des
Bundessozialhilfegesetzes führt zu einer zunehmenden
Standardisierbarkeit und Vergleichbarkeit von Leistungen der
Eingliederungshilfe.
– Das SGB IX definiert klar die Zielsetzung der Abkehr vom
Sachleistungsprinzip und des Aufbaus des Geldleistungsprinzips, sowie
dadurch ein hohes Mass an Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit
Behinderungen bei der Planung und Erbringung von Leistungen.
2.) Wirtschaftliche Gründe
– Die anhaltende Krise der öffentlichen Haushalte, gekennzeichnet
durch ein sinkendes Steueraufkommen bei anhaltend hoher
Arbeitslosigkeit führt seit Jahren zu Einsparungen in allen Teilen des
Gesundheitssystems.
– Die seit Jahren und perspektivisch auch noch zukünftig steigenden
Fallzahlen in der Behindertenhilfe haben zu permanent steigenden
Ausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe geführt, deren Anstieg
seitens der Kostenträger nachhaltig zu dämpfen versucht wird.
– Die Einführung von Marktmechanismen in der Behindertenhilfe führt zu
verstärktem Wettbewerb unter den etablierten Trägern der
Behindertenhilfe, der sich wesentlich nach Preis, Leistung, Qualität
etc. richtet, sowie zum Eintritt neuer, zusätzlicher Anbieter in die
Behindertenhilfe.
3.) Gesellschaftliche Gründe
– die demographische Entwicklung der Gesellschaft führt zu einer
ständig steigenden Belastung der Sozialversicherungssysteme und der
Hilfestrukturen. Zudem wächst auch die Gruppe alter Menschen mit
Behinderungen in der Gesellschaft beständig.
– Werte, wie z.B. Selbst- und Mitbestimmung, Integration und Teilhabe
stellen gesellschaftlichen Konsens dar und finden Eingang in zahlreiche
Regelungen und Gesetze.
– Die medizinische Entwicklung ermöglicht die Überwindung bzw.
Vermeidungen bestimmter Behinderungen, führt jedoch auch zum Entstehen
neuer Behinderungen, z.B. in der Folge einer hochentwickelten Intensiv-
und Notfallmedizin. Auf diesem Weg kommen auch neue Zielgruppen auf die
Behindertenhilfe zu.
(...)
Die Ziele der Zukunftsentwicklung für das Dominikus-Ringeisen-Werk sind folgendermassen definiert:
1.) Verlagerung von ca. 150 stationären Wohnheimplätzen von den
traditionellen Standorten in Sozialräume und Regionen. Dabei stehen die
Bedarfsorientierung und die Gemeindeintegration im Vordergrund.
2.) Aufbau von offenen und ambulanten Hilfestrukturen an allen Standorten des Dominikus-Ringeisen-Werkes
3.) Teilweise Umwandlung von stationären Wohnplätzen und ambulant betreute Wohnformen
4.) Konzipierung und Aufbau von Angeboten für neue Zielgruppen und Bedarfe
(...)
Angela Simon
Sinnstiftende Förderung von Kindern mit schwerster Behinderung im Alltag in Anlehnung an das Konzept Basale Stimulation
1) Kinder mit schwerster Behinderung
... was wissen wir über diese Kinder? Wenn wir in der Basalen
Stimulation von schwerstbehinderten Kindern sprechen, meinen wir in der
Regel die Kinder, die in allen Entwicklungsbereichen und alltäglichen
Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind und ihre Welt auf
sehr elementare Weise wahrnehmen.
Kinder mit einer schweren, mehrfachen Behinderung – Kinder, die schon
in ihrer frühen Entwicklung erheblich beeinträchtigt sind, die aufgrund
ihrer Schwierigkeiten in meist mehreren Entwicklungsbereichen nicht auf
die bekannte Weise selbständig ihre kleine Welt entdecken und erobern
können.
(...)
Die besonderen Bedürfnisse schwerstbehinderter Kinder kann man dabei wie folgt beschreiben:
„Es sind Kinder,
– die viel körperliche Nähe brauchen um direkte Erfahrungen machen zu können
– sie brauchen körperliche Nähe um andereMenschen wahrnehmen zu können
– sie brauchen Eltern, Pädagogen, Therapeuten, die ihnen die Welt,
ihren Alltag und ihre Umgebung strukturieren und auf einfache Weise
nahe bringen
– sie brauchen Menschen, die ihnen Fortbewegung und Lageveränderung ermöglichen
– sie brauchen jemanden, der sie auch ohne Sprache versteht und
zuverlässig versorgt und pflegt, der ihnen auf ihre Bedürfnisse
angepasste Spiel- und Lernangebote macht
– die Kinder brauchen für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse wenige
Bezugspersonen, die sie so gut kennen und verstehen, immer besser
kennen lernen und verstehen lernen wollen, dass sie den Anforderungen
der Kinder gerecht werden können.“
(Fröhlich / Simon 2004 in Anlehnung an Fröhlich, 1999)
(...)
2) Und was ist / was macht die Basale Stimulation?
Die Basale Stimulation ist ein Konzept, das in den Jahren von dem Sonderpädagogen Andreas Fröhlich entwickelt wurde. Bis dahin waren die beschriebenen Kinder als sog. „Dauerpflegefälle“ in Pflegeeinrichtungen versorgt, ohne pädagogische Begleitung. „Kinder, Jugendliche, aber auch manche Erwachsene lebten zu Hause, verbrachten ihre Tage meistens im Bett und wurden von ihren Angehörigen versorgt. Medizinische Hilfe war angesichts der schweren und endgültigen Behinderung nicht möglich, therapeutische Ansätze schienen zu versagen und pädagogische, erst recht spezifisch behindertenpädagogische Angebote lagen nicht vor. Es waren Menschen, denen man keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr zugestand.
(...)
Basale Stimulation könnte man wie folgt definieren:
Basal (lat: die Basis bildend, ein Fundamentbildend, grundlegend):
Basal meint: Man versucht an der Basis der menschlichen Entwicklung
anzuknüpfen, an den fundamentalen, grundlegenden Erfahrungen, die jeder
Mensch schon im Mutterleib gemacht hat. Es soll keine
“Eintrittsvoraussetzungen“ für eine Fördersituation geben, es müssen
keine spezifischen Fähigkeiten vorhanden sein.
Stimulation (stimulieren : anregen):
Stimulation meint: Dem Menschen mit schwerer Behinderung werden
positive Angebote gemacht, die ihn einladen, mit anderen Personen und
der Umwelt in Kontakt zu treten.
Basale Stimulation versteht sich jedoch nicht als Therapie, die nach
bestimmten festgelegten Vorgehensweisen durchgeführt wird, sie hält
keine allseits gültigen Rezepte vor, keine „Entwicklungstechnologie“.
Vielmehr ist Basale Stimulation ein Konzept, d.h. eine gedankliche
Annäherung an die Situation schwerstbehinderter Menschen und ihre
Lebensäußerungen. Als ein solches Konzept bietet Basale Stimulation
grundsätzliche, differenzierte und systematische Überlegungen zur
Entwicklungsförderung und Lebensbegleitung des genannten
Personenkreises, die jeweils individueller Umsetzung bzw. Anpassung
bedürfen.
(...)
Sinnstiftend arbeiten mit dem Konzeptder Basalen Stimulation
Das Konzept Basale Stimulation beinhaltet natürlich insgesamt erheblich mehr als hier in einem kleinen Ausschnitt dargestellt werden konnte. Systematisch und strukturiert wurden hier im Laufe der Jahre viele Aspekte erforscht und vielfältige Förderangebote entwickelt, die auf neurowissenschaftlichen Grundlagen, auf speziellen Kenntnissen zu Wahrnehmung, Weiterleitung und Verarbeitung von Reizen, Berührungsforschung usw. beruhen.
(...)
Birgit Dühr, Bundesvorsitzende
Anforderungen an das heilerziehungspflegerische Profil
aus Sicht des Berufsverbandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute an dieser Stelle die Aufgabeübernommen, zu den
Anforderungenan das heilerziehungspflegerische Profilaus Sicht unseres
Verbandes Stellung zu beziehen.
Unsere diesjährige Fachtagung, die sich mit meinen Gedanken,
Einschätzungen und Ableitungen ihrem Ende nähert, stand unter der
Überschrift:
Veränderungen in der Behindertenhilfe – Neue Herausforderungen für die Heilerziehungspflege
Wir haben in den zurückliegenden eineinhalb Tagen in den Fachvorträgen
und Workshops viel über anstehende Veränderungen erfahren und ich
denke, dass spätestens jetzt klar geworden ist, dass diese
Veränderungen auch an unserer Berufsgruppe nicht spurlos vorübergehen
werden.
Wir als Heilerziehungspfleger sind gefordert, uns auf diese
Veränderungen einzustellen und aus unserem professionellen
Selbstverständnis heraus Antworten auf diese neuen Herausforderungen zu
finden.
Um sich der Frage anzunähern, was denn nun auf Grund der sich
verändernden Rahmenbedingungen in den Hilfen für Menschen mit
Behinderungen an neuen Herausforderungen für die Berufsgruppe
Heilerziehungspfleger entsteht, ist es aus meiner Sicht erforderlich,
zunächst einen kurzen Blick zurück auf die Entwicklung des Berufsbildes
zu werfen.
(...)
Viele ungelöste Fragen haben sich dabei in der
Heilerziehungspflegelandschaft in den letzten Jahren aufgetan und sind
dabei nur unzureichend oder auch gar nicht beantwortet worden.
Ich nenne hier vor allem die nach der beruflichen Perspektive von
Heilerziehungspflegern, welche sich derzeit noch in der Ausbildung
befinden oder welche sich mit dem Gedanken eines Arbeitsplatzwechsels
tragen.
Hatten Auszubildende in früheren Zeiten noch bis Mitte der 1990er Jahre
kaum Probleme, eine Anstellung als Fachkraft mit einer durchaus
ansprechenden Vergütung zu erhalten, sind die Aussichten heute
erheblich gesunken.
Zunehmend erreichen uns in den letzten vier bis fünf Jahren Anfragen
von Berufskollegen, welche nach der Ausbildung keine Anstellung finden.
Dabei sind die Gründe unterschiedlichster Natur und ich werde in der
Folge versuchen, mich diesen zumindest ansatzweise zu nähern. Zunächst
möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele von an uns gerichteten
Anfragen die Vielschichtigkeit der Problematik aufzeigen:
(..)
Beispiel 1:
Hier geht es um die Frage der Anerkennung von Heilerziehungspflegern
alsFachkräfte für den Bereich der Behandlungspflege in einer
stationären Einrichtung der Behindertenhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den zurückliegenden Tagen habe ich mich mit der Frage beschäftigt,
sind HEP Fachkräfte für die Pflege (Behandlungs- und Grundpflege).
Konkret geht es um Mitarbeiter in stationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe (Sachsen-Anhalt). Wir erstellen zur Zeit neue
Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsprofile. Gerade im Bereich der
Behandlungspflege ist es uns, (trotz genauer Nachforschungen) nicht
gelungen konkret Rechtsgrundlagen für die Tätigkeitsprofile im Bereich
der Behandlungspflege zu finden.
Dürfen HEPs auch Behandlungspflegen gem. ärztlicher Verordnung durchführen, z.B. Injektion i. m. oder nicht?
Die Heimpersonalverordnung bzw. die Personalabfrage der Heimaufsicht
gliedert HEP als Fachkräfte für Pflege ein. Das SGB V in dem die
Behandlungspflege eingegliedert ist macht dazu aber keine konkrete
Aussage.
Können Sie mir weiterhelfen?
Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
(...)
Aus meiner Sicht kann festgestellt werden:
• Heilerziehungspfleger werden als Pflegefachkräfte im Sinne des
Pflegeversicherungsgesetzes als Pflegefachkräfte nicht anerkannt. Dies
führt zunehmend zu Anstellungsproblemen in Einrichtungen mit
Versorgungsvertrag, perspektiv gesehen vermutlich auch in Einrichtungen
im Sinne des SGB XII, in denen behandlungspflegerische Aspekte zunehmen.
• Heilerziehungspfleger haben zunehmend erhebliche Schwierigkeiten, die
Anerkennung ihrer sozialpädagogischen Kompetenzen zu erreichen.
• Der bisher formulierte Anspruch des Heilerziehungspflegers als die
sozialpädagogisch-pflegerische Fachkraft der Behindertenhilfe wird
zunehmend in Frage gestellt.
• Die bisherigen Antwortmodelle auf die Herausforderungen an die
Heilerziehungspflege reichen nicht aus, um das Berufsbild in einer sich
verändernden Landschaft der Behindertenhilfe zu etablieren.
(...)
Was muss passieren?
Aus Sicht des Berufsverbandes ist es von grundlegender Bedeutung,
dass HeilerziehungspflegerInnen weiterhin eine qualifizierte und
hochwertige Ausbildung erhalten. Dies gilt für die fachtheoretische und
die fachpraktische Ausbildung gleichermaßen.
Deswegen war es für den Berufsverband insgesamt auch von enormer Bedeutung,
dass mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11. 2002 endlich zu einer
bundesweiten Rahmenvereinbarung über die Ausbildung an Fachschulen kam, wobei
die Fachrichtungen Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) und Heilerziehungspflege
gleichwertig dem Fachwesen Sozialwesen zugeordnet wurden.
Damit wurde eine wesentliche Grundforderung des Berufsverbandes in
geltendes
Recht umgesetzt, mit der Verpflichtung der Länder, diese
Rahmenvereinbarung ab
Schuljahresbeginn 2004 / 2005 in die bisher gültigen Lehrpläne durch
Fortschreibung derselben aufzunehmen. Geregelt sind dabei im
wesentlichen Aufnahmevorrausetzungen, Stundenumfang der
fachtheoretischen (2400) und fachpraktischen mindestens (1200 Stunden)
Ausbildung, Ausbildungsdauer und die Verpflichtung der gegenseitigen
Anerkennung der Abschlüsse durch die Bundesländer.
Leider kam es aus Sicht des Berufsverbandes über diese
Rahmenvereinbarung nicht zu einer Festschreibung von Mindeststandards
in der Art, dass in der fachtheoretischen Ausbildung für die
wesentlichen Fächer (wie z.B. Pädagogik, Psychologie, Pflege,
Rechtliche Grundlagen) Mindeststunden festgelegt wurden.
(...)
Leider ist es bis heute bei einer Ausbildungsvielfaltgeblieben, die
es nicht nur potenziellenAnstellungsträgern schwer macht,die fach- und
Methodenkompetenzen desHeilerziehungspflegers zu beurteilen.
Erschwerend kommt hinzu, dass noch immer nicht alle Bundesländer der
grundsätzlichenVerpflichtung der Ständigen Konferenz der Länder zur
Umsetzung der Rahmenvereinbarung gefolgt sind.
Der Heilerziehungspfleger als die sozialpädagogisch- pflegerische
Fachkraft der Behindertenhilfe ist ins Gerede gekommen, bevor er sich
über seinen „angestammten Bereich“ hinaus erst etablieren konnte. Es
ist uns und unserem Berufsbild nur unzureichend gelungen, unsere
Kompetenzen in der Arbeit für Menschen mit Behinderungen auch außerhalb
vollstationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe deutlich zu machen.
Mit der Reaktion auf die Anforderungen der Pflegeversicherung und die
Umwandlung von (Teil)Einrichtungen der Eingliederungshilfe in
Versorgungseinrichtungen stellt Heilerziehungspfleger mittlerweile auch
in ihren klassischen Arbeitsfeldern zunehmend in Frage
(Pflegefachkraftproblematik), ganz zu schweigen von den ungelösten
Fragen der Anerkennung unserer Berufsgruppe in neuen Tätigkeitsfeldern.
Daraus erwächst zunehmend die Erkenntnis:
Wir schaffen den Weg nicht alleine. Wenn es uns nicht gelingt, unserer
Berufsgruppe – inklusive der Auszubildenden – deutlich zu machen, wie
ernst die Situation geworden ist, wenn es uns nicht gelingt, unsere
Arbeit auf eine professionellere Grundlage zu stellen, werden wir uns
schwer tun, unser Anliegen weiter zu tragen – und letztendlich müssen
wir mit ansehen, wie sich unser Beruf langsam aber stetig aus der
Landschaft derer, welche die Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu
ihrer Aufgabe erkoren hat, verabschieden wird.
Es ist allerhöchste Zeit, dass wir gemeinsam mit Kooperationspartnern
(BAG-HEP, Fachverbände) dafür Sorge tragen, dass sich sowohl die
Qualität der Ausbildung auf einem bundesweit vergleichbaren
Ausbildungsniveau festschreiben lässt – als auch darauf hinzuwirken,
dass unser Berufsbild bei den Anspruchsgruppen in seiner Kompetenz
deutlicher wahrgenommen wird.
Birgit Dühr, Bundesvorsitzende
Christine Marx, Landesbeauftragte der BAG HEP
Ausbildung zum Heilerziehungspfleger /
zur Heilerziehungspflegerin in Rheinland-Pfalz
Seit dem Schuljahr 2004 / 2005 gilt für die Heilerziehungspflege-Ausbildung in Rheinland-Pfalz eine neue Fachschulverordnung.
Ausgangspunkt für die Neuordnung war die im Jahre 2001 von der
Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Rahmenvereinbarung über die
Ausbildung und Prüfung von Heilerziehungspflegern und
Heilerziehungspflegerinnen. Ziel der Rahmenvereinbarung war die
dringend notwendige Vereinheitlichung der HEPAusbildung in Deutschland.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in den 16 Bundesländern sehr
unterschiedlich ausgebildet und geprüft, die Zugangsvoraussetzungen
variierten dabei erheblich. Nicht einmal eine einheitliche
Berufsbezeichnung existierte.
In Rheinland-Pfalz entschied man sich für eine dreijährige Ausbildung
in Teilzeitform. Neben dem theoretischen und praktischen Unterricht in
der Fachschule findet die fachpraktische Ausbildung in einer
Einrichtung der Behindertenhilfe statt. Die Schülerinnen und Schüler
benötigen hierzu einen Ausbildungsvertrag. Rheinland-Pfalz entschied
sich bei der Unterrichtsorganisation für die Einführung von Lernmodulen
„die durch Zielformulierungen beschrieben sowie durch Lerninhalte und
Unterrichtszeiten konkretisiert werden“ (§ 6 Fachschulverordnung).
Inhalt und Ziele der Lernmodule orientieren sich an pädagogischen
Prozessen sowie an beruflichen Aufgabenstellungen. Lernmodule bilden
dabei geschlossene Unterrichtsblöcke die i. d.R. über ein oder mehrere
Schulhalbjahre unterrichtet werden. Laut Fachschulverordnung sind die
Lernmodule projektorientiert zu unterrichten, häufig kommen dabei
Lehrerteams zum Einsatz.
(...)
Die Lernziele des Rahmenplans sindvier Lernmodulen zugeordnet.
LM 1: Professionelle Einstellung und Verhalten gegenüber beeinträchtigten Menschen als Individuum und in der Gruppe fördern
LM 2: Pflegerische Prozesse durchführen und lebenspraktische Aufgaben mitgestalten
LM 3: Pädagogische und psychosoziale Kompetenzen entwickeln und fördern
LM 4: Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung und mit anderen Fachdiensten organisieren und ihre Qualität sichern.
Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch eine
qualifizierte pädagogische Fachkraft erfolgen, die über eine mindestens
zweijährige Berufserfahrung verfügt.
Ab 1.August 2009 schreibt die neue Fachschulverordnung für Fachkräfte
die angehende Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger
ausbilden verbindlich eine Zusatzqualifikation „Praxisanleitung“ vor.
Die „Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in
Rheinland- Pfalz“ (in Kraft getreten am 1.1.2006) soll eine
vergleichbare und abgesicherte Mindestqualität der Angebote sichern.
Die Neustrukturierung der Ausbildung (insbesondere die modulare
Unterrichtsorganisation) bietet verbesserte Möglichkeiten den
Anforderungen des beruflichen Wandels in der Heilerziehungspflege
gerecht zu werden. Sehr kritisch muss allerdings die drastische Kürzung
des fachrichtungsbezogenen Unterrichts gesehen werde. Rheinland-Pfalz
bewegt sich damit am unteren Ende des nationalen Vergleichs. Das Land
muss sich angesichts dieser Entscheidung fragen lassen, ob es den
„HEP-Light“ einführen will.
Christine Marx
