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01.03.2012 MGV OV Stetten
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Fachtagung 2006

Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe -
Neue Herausforderungen für die Heilerziehungspflege

Kloster Maria Rosenberg (67714 Waldfischbach)
25 - 27. September 2006

Auszüge der Vorträge / Workshops

Alle Beiträge werden in den HEP-Informationen 4/06 komplett abgedruckt
Diese können - soweit noch vorrätig - bei der Bundesgeschäftsstelle bestellt werden

Workshop I

Klaus-Peter Stenzig

Von der Heilerziehungspflege zur Assistenz –
Anspruch und Wirklichkeit

Ich möchte das Thema in vier Teile aufgliedern:
• Rahmenbedingungen / Prognosen
• Paradigmenwechsel
• Assistenz in Zukunft
• Anforderungen an das Berufsbild Heilerziehungspflege

Rahmenbedingungen / Prognosen

Sie kennen die Prognosen und Untersuchungen, wonach in Zukunft zunehmend mehr Menschen auf Assistenz und Pflege angewiesen sein werden. Ich differenziere hier und später nicht immer nach verschiedenen Segmenten wie Behindertenhilfe oder Altenhilfe bzw. -pflege, denn es handelt sich in finanzieller und auch personeller Hinsicht zunehmend um parallele und konkurrierende Bereiche. Dazu nur kurz ein paar Beispiele:
die Anzahl hochbetagter und alterspflegebedürftiger Menschen nimmt drastisch zu. Derzeit sind in Deutschland etwa 3,9 Mio. Menschen über 80 Jahre, im Jahre 2020 werden 5,2 Mio. erwartet; derzeit sind 38% der Personen im Alter von 80-85 pflegebedürftig im Sinne des SGB XI, 65% der über 95-jährigen sind pflegebedürftig.
Etwa 1 Mio. Menschen leiden an Demenz, für das Jahr 2020 werden mehr als 1,4 Mio. prognostiziert. Das sind eher konservative Schätzungen. Zudem wird die Erfordernis einer professionellen ambulanten und stationären Pflege zunehmend wegen der erforderlichen Qualität der Versorgung und der abnehmenden Möglichkeit einer häuslichen Versorgung verstärkt.
Im Bezug auf die Behindertenhilfe liegt eine Untersuchung der Firma con_sens vor. Danach wird die Anzahl der Menschen mitgeistigen und mehrfachen Behinderungen zunehmen, die auf eine außerfamiliäre Begleitung und Assistenz angewiesen sind. Dabei wird insbesondere die Anzahl von Menschen mit sehr schweren und mehrfachen Behinderungen zunehmen. In den nächsten Jahren werden pro Jahr weiterhin 4.500 – 5.000 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung auf außerfamiliäre Assistenz und Pflege angewiesen sein.
Außerdem kommt es bei Menschen mit Behinderungen noch zu drastischen Veränderungen in der Altersstruktur.

(...)

These 1

Die demographische Entwicklung führt zu einem deutlich steigenden Assistenz- und Hilfebedarf. Infolge der quantitativen Gewichtung und des Anteils pflegerischer Versorgung wird die Behindertenhilfe zunehmend in den Sog der Altenhilfe geraten. Für die Eingliederungshilfe ist ein eigenständiges, teilhabeorientiertes Profil zu entwickeln, damit sie in der Öffentlichkeit und bei Kostenträgern nicht zu einem Annex der Pflegelandschaft wird.

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These 2

Die Erhöhung der „Fallzahlen“, die Zunahmedes relativen Assistenz- und Hilfebedarfs sowie die steigende Zahl finanziell überforderter Pflegebedürftiger nach SGB XI führen zu einer erheblichen Steigerung der Ausgaben der Sozialhilfe. Wegen der zunehmenden Kommunalisierung der Finanzierung geraten die Hilfefelder untereinander und mit anderen öffentlichen Aufgaben in Konflikt.

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Workshop II

Ulrich Niehoff

Ausgrenzung verhindern! – Inklusion als konkrete Utopie

Visionen (oder konkrete Utopien, U.N.) brauchen Fahrpläne, hat Ernst Bloch einmal gesagt. Das heißt, sie brauchen eine Verknüpfung mit der Wirklichkeit“ (Roth, 2001). Eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt werden, ist heute kaum mehr als ein ideelles Bild, das aber lohnt, ihm möglichst klare Konturen zu geben, sich über die je unterschiedlichen Bilder der KollegInnen im Gespräch auszutauschen, realisierte Ansätze zur Kenntnis zu nehmen und an Verbesserungen und Erweiterungen sowie Neukonzeptionierungen der Praxis zu arbeiten.

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Was ist „Inklusion?“

„(engl.) Einbeziehung; dieser Begriff ergibt sich aus der Auffassung, dass eine Gesellschaft aus Individuen besteht, die sich alle mehr oder weniger unterscheiden. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, dass der Zugang aller Bürger zu Institutionen und Dienstleistungen ermöglicht wird unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten. Das Prinzip der Integration strebt die Eingliederung behinderter Menschen in die bestehende Gesellschaft an; Inklusion dagegen will die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen dahingehend, dass die Unterschiedlichkeit der einzelnen Menschen die Normalität ist. Jeder Mensch soll die Unterstützung und Hilfe erhalten, die er für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt“ (Luchterhand Verlag, 1999).

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Entwicklungen in Deutschland

Generell gestaltet sich die Entwicklung in Deutschland in Bezug auf Inklusion in sozialpolitischer Hinsicht widersprüchlich. Diskussionen um persönliches Budget (vgl. den Beitrag von Rudi Sack) sind potentiell „Empowerment“ für Menschen mit geistiger Behinderung. Wenn Sie oder stellvertretend ihre gesetzlichen Betreuer über einen z.T. großen Geldbetrag verfügen, und sich dafür Dienstleistungen einkaufen, haben geistig behinderte Menschen selbst oder ihre Advokaten / gesetzliche Betreuer „die Macht“ (wer zahlt, bestimmt die Musik). Es gilt, mit den politischen Entscheidungsträgern um eine bedarfsgerechte Ausstattung des persönlichen Budget zu ringen, damit nicht mit einem progressiven Mäntelchen ein kleines Sparschwein verkauft wird.

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Perspektiven

Innerhalb der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie gibt es eine hilfreiche Diskussion über die Lebensbedingungen behinderter Menschen in Heimen. Ausgangspunkt dafür war u.a. der Versuch, den Verbleib von in den 70er und 80er Jahren enthospitalisierten Menschen ausfindig zu machen. Die Recherchen führten zu der Vermutung, dass viele Menschen mit (psychischer oder geistiger) Behinderung eher „umhospitalisiert und verschubt“ als in die Gesellschaft re-integriert wurden.
Wenn Enthospitalisierung nur die formalrechtliche Umbenennung von Krankenhausplätzenin Heimen- oder Pflegeplätzebedeutet, so ist hier zwar enthospitalisiertworden in dem Sinne, das aus Patienten inKrankenhäusern nun Pflegefälle in Pflegeheimenwurden. In Bezug auf Kriterien der Lebensqualität haben sich jedoch häufigdurch genannte Maßnahmen keine odernur marginale, quantitative Verbesserung ergeben (vgl. auch Dalferth a.a.O.). Aus Forderungen nach Dezentralisierung und Enthospitalisierung wurden Forderungen nach De-Institutionalisierung (vgl. Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie 2001), die innerhalb des immer noch dynamischen Verbandes DGSP formuliert werden. Sie unterstützt u.a. auch eine Initiative der „Forschungsgemeinschaft Menschen in Heimen“ der Universität Bielefeld, die sich auf Grund einer kritischen Analyse ebenfalls der Lebensbedingungen behinderter Menschen in Heimen dafür einsetzt, dass der Bundestag eine Kommission zur „Enquete der Heime“ ins Leben ruft. Prof. Dr. Klaus Dörner ist Mitglied der Forschungsgemeinschaft und einer ihrer Motoren.

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Workshop III

Wolfgang Tyrychter

Projekt Zukunftsentwicklung im Dominikus-Ringeisen-Werk

Das Dominikus-Ringeisen-Werk, kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts, ist ein Träger von Einrichtungen der Behindertenhilfe mit Hauptsitz im bayerisch-schwäbischen Ursberg.

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1.) Sozialpolitische Begründungen

– Die Einführung des SGB XII als Fortsetzung der Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes führt zu einer zunehmenden Standardisierbarkeit und Vergleichbarkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe.
– Das SGB IX definiert klar die Zielsetzung der Abkehr vom Sachleistungsprinzip und des Aufbaus des Geldleistungsprinzips, sowie dadurch ein hohes Mass an Mitbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen bei der Planung und Erbringung von Leistungen.

2.) Wirtschaftliche Gründe

– Die anhaltende Krise der öffentlichen Haushalte, gekennzeichnet durch ein sinkendes Steueraufkommen bei anhaltend hoher Arbeitslosigkeit führt seit Jahren zu Einsparungen in allen Teilen des Gesundheitssystems.
– Die seit Jahren und perspektivisch auch noch zukünftig steigenden Fallzahlen in der Behindertenhilfe haben zu permanent steigenden Ausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe geführt, deren Anstieg seitens der Kostenträger nachhaltig zu dämpfen versucht wird.
– Die Einführung von Marktmechanismen in der Behindertenhilfe führt zu verstärktem Wettbewerb unter den etablierten Trägern der Behindertenhilfe, der sich wesentlich nach Preis, Leistung, Qualität etc. richtet, sowie zum Eintritt neuer, zusätzlicher Anbieter in die Behindertenhilfe.

3.) Gesellschaftliche Gründe

– die demographische Entwicklung der Gesellschaft führt zu einer ständig steigenden Belastung der Sozialversicherungssysteme und der Hilfestrukturen. Zudem wächst auch die Gruppe alter Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft beständig.
– Werte, wie z.B. Selbst- und Mitbestimmung, Integration und Teilhabe stellen gesellschaftlichen Konsens dar und finden Eingang in zahlreiche Regelungen und Gesetze.
– Die medizinische Entwicklung ermöglicht die Überwindung bzw. Vermeidungen bestimmter Behinderungen, führt jedoch auch zum Entstehen neuer Behinderungen, z.B. in der Folge einer hochentwickelten Intensiv- und Notfallmedizin. Auf diesem Weg kommen auch neue Zielgruppen auf die Behindertenhilfe zu.

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Die Ziele der Zukunftsentwicklung für das Dominikus-Ringeisen-Werk sind folgendermassen definiert:
1.) Verlagerung von ca. 150 stationären Wohnheimplätzen von den traditionellen Standorten in Sozialräume und Regionen. Dabei stehen die Bedarfsorientierung und die Gemeindeintegration im Vordergrund.
2.) Aufbau von offenen und ambulanten Hilfestrukturen an allen Standorten des Dominikus-Ringeisen-Werkes
3.) Teilweise Umwandlung von stationären Wohnplätzen und ambulant betreute Wohnformen
4.) Konzipierung und Aufbau von Angeboten für neue Zielgruppen und Bedarfe

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Workshop IV

Angela Simon

Sinnstiftende Förderung von Kindern mit schwerster Behinderung im Alltag in Anlehnung an das Konzept Basale Stimulation

1) Kinder mit schwerster Behinderung

... was wissen wir über diese Kinder? Wenn wir in der Basalen Stimulation von schwerstbehinderten Kindern sprechen, meinen wir in der Regel die Kinder, die in allen Entwicklungsbereichen und alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind und ihre Welt auf sehr elementare Weise wahrnehmen.
Kinder mit einer schweren, mehrfachen Behinderung – Kinder, die schon in ihrer frühen Entwicklung erheblich beeinträchtigt sind, die aufgrund ihrer Schwierigkeiten in meist mehreren Entwicklungsbereichen nicht auf die bekannte Weise selbständig ihre kleine Welt entdecken und erobern können.

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Die besonderen Bedürfnisse schwerstbehinderter Kinder kann man dabei wie folgt beschreiben:
„Es sind Kinder,
– die viel körperliche Nähe brauchen um direkte Erfahrungen machen zu können
– sie brauchen körperliche Nähe um andereMenschen wahrnehmen zu können
– sie brauchen Eltern, Pädagogen, Therapeuten, die ihnen die Welt, ihren Alltag und ihre Umgebung strukturieren und auf einfache Weise nahe bringen
– sie brauchen Menschen, die ihnen Fortbewegung und Lageveränderung ermöglichen
– sie brauchen jemanden, der sie auch ohne Sprache versteht und zuverlässig versorgt und pflegt, der ihnen auf ihre Bedürfnisse angepasste Spiel- und Lernangebote macht
– die Kinder brauchen für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse wenige Bezugspersonen, die sie so gut kennen und verstehen, immer besser kennen lernen und verstehen lernen wollen, dass sie den Anforderungen der Kinder gerecht werden können.“
(Fröhlich / Simon 2004 in Anlehnung an Fröhlich, 1999)

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2) Und was ist / was macht die Basale Stimulation?

Die Basale Stimulation ist ein Konzept, das in den Jahren von dem Sonderpädagogen Andreas Fröhlich entwickelt wurde. Bis dahin waren die beschriebenen Kinder als sog. „Dauerpflegefälle“ in Pflegeeinrichtungen versorgt, ohne pädagogische Begleitung. „Kinder, Jugendliche, aber auch manche Erwachsene lebten zu Hause, verbrachten ihre Tage meistens im Bett und wurden von ihren Angehörigen versorgt. Medizinische Hilfe war angesichts der schweren und endgültigen Behinderung nicht möglich, therapeutische Ansätze schienen zu versagen und pädagogische, erst recht spezifisch behindertenpädagogische Angebote lagen nicht vor. Es waren Menschen, denen man keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr zugestand.

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Basale Stimulation könnte man wie folgt definieren:
Basal (lat: die Basis bildend, ein Fundamentbildend, grundlegend):
Basal meint: Man versucht an der Basis der menschlichen Entwicklung anzuknüpfen, an den fundamentalen, grundlegenden Erfahrungen, die jeder Mensch schon im Mutterleib gemacht hat. Es soll keine “Eintrittsvoraussetzungen“ für eine Fördersituation geben, es müssen keine spezifischen Fähigkeiten vorhanden sein.
Stimulation (stimulieren : anregen):
Stimulation meint: Dem Menschen mit schwerer Behinderung werden positive Angebote gemacht, die ihn einladen, mit anderen Personen und der Umwelt in Kontakt zu treten.
Basale Stimulation versteht sich jedoch nicht als Therapie, die nach bestimmten festgelegten Vorgehensweisen durchgeführt wird, sie hält keine allseits gültigen Rezepte vor, keine „Entwicklungstechnologie“. Vielmehr ist Basale Stimulation ein Konzept, d.h. eine gedankliche Annäherung an die Situation schwerstbehinderter Menschen und ihre Lebensäußerungen. Als ein solches Konzept bietet Basale Stimulation grundsätzliche, differenzierte und systematische Überlegungen zur Entwicklungsförderung und Lebensbegleitung des genannten Personenkreises, die jeweils individueller Umsetzung bzw. Anpassung bedürfen.

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Sinnstiftend arbeiten mit dem Konzeptder Basalen Stimulation

Das Konzept Basale Stimulation beinhaltet natürlich insgesamt erheblich mehr als hier in einem kleinen Ausschnitt dargestellt werden konnte. Systematisch und strukturiert wurden hier im Laufe der Jahre viele Aspekte erforscht und vielfältige Förderangebote entwickelt, die auf neurowissenschaftlichen Grundlagen, auf speziellen Kenntnissen zu Wahrnehmung, Weiterleitung und Verarbeitung von Reizen, Berührungsforschung usw. beruhen.

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Fachvortrag I

Birgit Dühr, Bundesvorsitzende

Anforderungen an das heilerziehungspflegerische Profil
aus Sicht des Berufsverbandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute an dieser Stelle die Aufgabeübernommen, zu den Anforderungenan das heilerziehungspflegerische Profilaus Sicht unseres Verbandes Stellung zu beziehen.
Unsere diesjährige Fachtagung, die sich mit meinen Gedanken, Einschätzungen und Ableitungen ihrem Ende nähert, stand unter der Überschrift:
Veränderungen in der Behindertenhilfe – Neue Herausforderungen für die Heilerziehungspflege
Wir haben in den zurückliegenden eineinhalb Tagen in den Fachvorträgen und Workshops viel über anstehende Veränderungen erfahren und ich denke, dass spätestens jetzt klar geworden ist, dass diese Veränderungen auch an unserer Berufsgruppe nicht spurlos vorübergehen werden.
Wir als Heilerziehungspfleger sind gefordert, uns auf diese Veränderungen einzustellen und aus unserem professionellen Selbstverständnis heraus Antworten auf diese neuen Herausforderungen zu finden.
Um sich der Frage anzunähern, was denn nun auf Grund der sich verändernden Rahmenbedingungen in den Hilfen für Menschen mit Behinderungen an neuen Herausforderungen für die Berufsgruppe Heilerziehungspfleger entsteht, ist es aus meiner Sicht erforderlich, zunächst einen kurzen Blick zurück auf die Entwicklung des Berufsbildes zu werfen.

(...)

Viele ungelöste Fragen haben sich dabei in der Heilerziehungspflegelandschaft in den letzten Jahren aufgetan und sind dabei nur unzureichend oder auch gar nicht beantwortet worden.
Ich nenne hier vor allem die nach der beruflichen Perspektive von Heilerziehungspflegern, welche sich derzeit noch in der Ausbildung befinden oder welche sich mit dem Gedanken eines Arbeitsplatzwechsels tragen.
Hatten Auszubildende in früheren Zeiten noch bis Mitte der 1990er Jahre kaum Probleme, eine Anstellung als Fachkraft mit einer durchaus ansprechenden Vergütung zu erhalten, sind die Aussichten heute erheblich gesunken.
Zunehmend erreichen uns in den letzten vier bis fünf Jahren Anfragen von Berufskollegen, welche nach der Ausbildung keine Anstellung finden. Dabei sind die Gründe unterschiedlichster Natur und ich werde in der Folge versuchen, mich diesen zumindest ansatzweise zu nähern. Zunächst möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele von an uns gerichteten Anfragen die Vielschichtigkeit der Problematik aufzeigen:

(..)

Beispiel 1:

Hier geht es um die Frage der Anerkennung von Heilerziehungspflegern alsFachkräfte für den Bereich der Behandlungspflege in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den zurückliegenden Tagen habe ich mich mit der Frage beschäftigt, sind HEP Fachkräfte für die Pflege (Behandlungs- und Grundpflege). Konkret geht es um Mitarbeiter in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (Sachsen-Anhalt). Wir erstellen zur Zeit neue Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsprofile. Gerade im Bereich der Behandlungspflege ist es uns, (trotz genauer Nachforschungen) nicht gelungen konkret Rechtsgrundlagen für die Tätigkeitsprofile im Bereich der Behandlungspflege zu finden.
Dürfen HEPs auch Behandlungspflegen gem. ärztlicher Verordnung durchführen, z.B. Injektion i. m. oder nicht?
Die Heimpersonalverordnung bzw. die Personalabfrage der Heimaufsicht gliedert HEP als Fachkräfte für Pflege ein. Das SGB V in dem die Behandlungspflege eingegliedert ist macht dazu aber keine konkrete Aussage.
Können Sie mir weiterhelfen?
Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen

(...)

Aus meiner Sicht kann festgestellt werden:

• Heilerziehungspfleger werden als Pflegefachkräfte im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes als Pflegefachkräfte nicht anerkannt. Dies führt zunehmend zu Anstellungsproblemen in Einrichtungen mit Versorgungsvertrag, perspektiv gesehen vermutlich auch in Einrichtungen im Sinne des SGB XII, in denen behandlungspflegerische Aspekte zunehmen.
• Heilerziehungspfleger haben zunehmend erhebliche Schwierigkeiten, die Anerkennung ihrer sozialpädagogischen Kompetenzen zu erreichen.
• Der bisher formulierte Anspruch des Heilerziehungspflegers als die sozialpädagogisch-pflegerische Fachkraft der Behindertenhilfe wird zunehmend in Frage gestellt.
• Die bisherigen Antwortmodelle auf die Herausforderungen an die Heilerziehungspflege reichen nicht aus, um das Berufsbild in einer sich verändernden Landschaft der Behindertenhilfe zu etablieren.

(...)

Was muss passieren?

Aus Sicht des Berufsverbandes ist es von grundlegender Bedeutung, dass HeilerziehungspflegerInnen weiterhin eine qualifizierte und hochwertige Ausbildung erhalten. Dies gilt für die fachtheoretische und die fachpraktische Ausbildung gleichermaßen.
Deswegen war es für den Berufsverband insgesamt auch von enormer Bedeutung, dass mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11. 2002 endlich zu einer bundesweiten Rahmenvereinbarung über die Ausbildung an Fachschulen kam, wobei die Fachrichtungen Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) und Heilerziehungspflege gleichwertig dem Fachwesen Sozialwesen zugeordnet wurden.
Damit wurde eine wesentliche Grundforderung des Berufsverbandes in geltendes Recht umgesetzt, mit der Verpflichtung der Länder, diese Rahmenvereinbarung ab Schuljahresbeginn 2004 / 2005 in die bisher gültigen Lehrpläne durch Fortschreibung derselben aufzunehmen. Geregelt sind dabei im wesentlichen Aufnahmevorrausetzungen, Stundenumfang der fachtheoretischen (2400) und fachpraktischen mindestens (1200 Stunden) Ausbildung, Ausbildungsdauer und die Verpflichtung der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse durch die Bundesländer.
Leider kam es aus Sicht des Berufsverbandes über diese Rahmenvereinbarung nicht zu einer Festschreibung von Mindeststandards in der Art, dass in der fachtheoretischen Ausbildung für die wesentlichen Fächer (wie z.B. Pädagogik, Psychologie, Pflege, Rechtliche Grundlagen) Mindeststunden festgelegt wurden.

(...)

Leider ist es bis heute bei einer Ausbildungsvielfaltgeblieben, die es nicht nur potenziellenAnstellungsträgern schwer macht,die fach- und Methodenkompetenzen desHeilerziehungspflegers zu beurteilen.
Erschwerend kommt hinzu, dass noch immer nicht alle Bundesländer der grundsätzlichenVerpflichtung der Ständigen Konferenz der Länder zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung gefolgt sind.
Der Heilerziehungspfleger als die sozialpädagogisch- pflegerische Fachkraft der Behindertenhilfe ist ins Gerede gekommen, bevor er sich über seinen „angestammten Bereich“ hinaus erst etablieren konnte. Es ist uns und unserem Berufsbild nur unzureichend gelungen, unsere Kompetenzen in der Arbeit für Menschen mit Behinderungen auch außerhalb vollstationärer Einrichtungen der Behindertenhilfe deutlich zu machen.
Mit der Reaktion auf die Anforderungen der Pflegeversicherung und die Umwandlung von (Teil)Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Versorgungseinrichtungen stellt Heilerziehungspfleger mittlerweile auch in ihren klassischen Arbeitsfeldern zunehmend in Frage (Pflegefachkraftproblematik), ganz zu schweigen von den ungelösten Fragen der Anerkennung unserer Berufsgruppe in neuen Tätigkeitsfeldern.
Daraus erwächst zunehmend die Erkenntnis:
Wir schaffen den Weg nicht alleine. Wenn es uns nicht gelingt, unserer Berufsgruppe – inklusive der Auszubildenden – deutlich zu machen, wie ernst die Situation geworden ist, wenn es uns nicht gelingt, unsere Arbeit auf eine professionellere Grundlage zu stellen, werden wir uns schwer tun, unser Anliegen weiter zu tragen – und letztendlich müssen wir mit ansehen, wie sich unser Beruf langsam aber stetig aus der Landschaft derer, welche die Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu ihrer Aufgabe erkoren hat, verabschieden wird.
Es ist allerhöchste Zeit, dass wir gemeinsam mit Kooperationspartnern (BAG-HEP, Fachverbände) dafür Sorge tragen, dass sich sowohl die Qualität der Ausbildung auf einem bundesweit vergleichbaren Ausbildungsniveau festschreiben lässt – als auch darauf hinzuwirken, dass unser Berufsbild bei den Anspruchsgruppen in seiner Kompetenz deutlicher wahrgenommen wird.
Birgit Dühr, Bundesvorsitzende

Fachvortrag II

Christine Marx, Landesbeauftragte der BAG HEP

Ausbildung zum Heilerziehungspfleger /
zur Heilerziehungspflegerin in Rheinland-Pfalz

Seit dem Schuljahr 2004 / 2005 gilt für die Heilerziehungspflege-Ausbildung in Rheinland-Pfalz eine neue Fachschulverordnung.
Ausgangspunkt für die Neuordnung war die im Jahre 2001 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossene Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung von Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen. Ziel der Rahmenvereinbarung war die dringend notwendige Vereinheitlichung der HEPAusbildung in Deutschland. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich ausgebildet und geprüft, die Zugangsvoraussetzungen variierten dabei erheblich. Nicht einmal eine einheitliche Berufsbezeichnung existierte.
In Rheinland-Pfalz entschied man sich für eine dreijährige Ausbildung in Teilzeitform. Neben dem theoretischen und praktischen Unterricht in der Fachschule findet die fachpraktische Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe statt. Die Schülerinnen und Schüler benötigen hierzu einen Ausbildungsvertrag. Rheinland-Pfalz entschied sich bei der Unterrichtsorganisation für die Einführung von Lernmodulen „die durch Zielformulierungen beschrieben sowie durch Lerninhalte und Unterrichtszeiten konkretisiert werden“ (§ 6 Fachschulverordnung).
Inhalt und Ziele der Lernmodule orientieren sich an pädagogischen Prozessen sowie an beruflichen Aufgabenstellungen. Lernmodule bilden dabei geschlossene Unterrichtsblöcke die i. d.R. über ein oder mehrere Schulhalbjahre unterrichtet werden. Laut Fachschulverordnung sind die Lernmodule projektorientiert zu unterrichten, häufig kommen dabei Lehrerteams zum Einsatz.

(...)

Die Lernziele des Rahmenplans sindvier Lernmodulen zugeordnet.
LM 1: Professionelle Einstellung und Verhalten gegenüber beeinträchtigten Menschen als Individuum und in der Gruppe fördern
LM 2: Pflegerische Prozesse durchführen und lebenspraktische Aufgaben mitgestalten
LM 3: Pädagogische und psychosoziale Kompetenzen entwickeln und fördern
LM 4: Zusammenarbeit innerhalb der Einrichtung und mit anderen Fachdiensten organisieren und ihre Qualität sichern.
Die Anleitung der Schülerinnen und Schüler muss durch eine qualifizierte pädagogische Fachkraft erfolgen, die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt.
Ab 1.August 2009 schreibt die neue Fachschulverordnung für Fachkräfte die angehende Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger ausbilden verbindlich eine Zusatzqualifikation „Praxisanleitung“ vor. Die „Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland- Pfalz“ (in Kraft getreten am 1.1.2006) soll eine vergleichbare und abgesicherte Mindestqualität der Angebote sichern.
Die Neustrukturierung der Ausbildung (insbesondere die modulare Unterrichtsorganisation) bietet verbesserte Möglichkeiten den Anforderungen des beruflichen Wandels in der Heilerziehungspflege gerecht zu werden. Sehr kritisch muss allerdings die drastische Kürzung des fachrichtungsbezogenen Unterrichts gesehen werde. Rheinland-Pfalz bewegt sich damit am unteren Ende des nationalen Vergleichs. Das Land muss sich angesichts dieser Entscheidung fragen lassen, ob es den „HEP-Light“ einführen will.

Christine Marx