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Baden-Württemberg

Berufsverband für Heilerziehung, Heilerziehungspflege
und -hilfe in Baden-Württemberg e.V.
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Termine

01.03.2012 MGV OV Stetten

Entwurf der neuen Landesheimpersonalverordnung

Entwurf der neuen Landesheimpersonalverordnung in Baden-Württemberg hinterfragt Pflegekompetenz von HEPs


Aus der LAG HEP Baden-Württemberg

 

In Baden-Württemberg wird zurzeit an einer Neuauflage der Landesheimpersonalverordnung gearbeitet. Diese Verordnung ist auch für die Heilerziehungspflege nicht unerheblich, da hier definiert wird, wer als Fachkraft in Einrichtungen arbeiten darf.

Inzwischen liegt – nach mehreren Anhörungen, bei der auch die LAG HEP das heilerziehungspflegerische  Berufsverständnis deutlich machen konnte - der Entwurf der Verordnung vor. Dabei lassen sich zusammengefasst eine gute und schlechte Nachrichten übermitteln.

 

Die schlechten: Der Text des Entwurfs zur Landesheimpersonalverordnung ist in unseren Augen stark an einem rein somatischen Pflegeverständnis orientiert. HeilerziehungspflegerInnen werden deshalb auch nicht als Fachkräfte für Pflege (z.B. im tabellarischen Anhang zu § 6 „Fachkräfte“) benannt. In der Stellungnahme der LAG HEP wurde deshalb nochmals sehr grundsätzlich formuliert:

 

„Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sind (sozial-)pädagogisch und pflegerische Fachkräfte. Gleichberechtigte Teilhabe ist dabei bei allen professionellen Handlungen des Heilerziehungspflegers und der Heilerziehungspflegerin handlungsleitend, sowohl im Feld der Pflege, als auch im Feld der Pädagogik bzw. Andragogik. Die emotionalen, sozialen, somatischen und kognitiven Bedürfnisse einer Person werden dabei als unteilbares Ganzes gesehen und unterstützt.

Genau durch diese „Zweigipfligkeit“ ergibt sich die spezifische Besonderheit heilerziehungspflegerischer Fachlichkeit in der Pflege: Pflege wird über einen rein somatischen Pflegebegriff hinaus immer auch als gestalteter Bildungsprozess verstanden. (…) Ziel ist es, Menschen mit vielfältigen Unterstützungsbedarfen und Behinderungen vor dem Hintergrund des Paradigmenwechsels weg von der Betreuung, hin zur teilhabeorientierten Assistenz zu unterstützen. Für die Heilerziehungspflege ist Pflege immer in Richtung Teilhabe orientiert.“

 

Der Text der Verordnung lässt sich vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen darüber hinaus so lesen, dass vereinfacht ausgedrückt unterteilt wird in Menschen mit Unterstützungsbedarf, die leicht „inkludierbar“ erscheinen und deshalb auch Anrecht auf Unterstützung zur Teilhabe haben und in Menschen mit Unterstützungsbedarf, die „nur“ auf „gute Pflege“ angewiesen sind. Die erkennbare Gefahr: Die eine Personengruppe ist sozusagen Eingliederungshilfe relevant, bei der anderen Gruppe „reicht“ es aus wenn sie mit dem Fokus der „somatischen Pflege“ in (Pflege-)Heimen betreut wird. Dies widerspricht den Entwicklungen in der Behindertenhilfe der letzten Jahre und unserem heilerziehungspflegerischen Berufsethos und passt nicht zur aktuell verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention.

 

Die gute Nachricht: Nicht nur die LAG HEP, sondern auch die verschiedensten Verbände haben entsprechend auf den Verordnungsentwurf reagiert. Gut zu erleben ist es, dass von einer Vielzahl von Personengruppen die heilerziehungspflegerische Kompetenz erkannt und geschätzt und dies in vielen Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wird.

 

Die LAG HEP hat nun, um das Dilemma von Heilerziehungspflege und Pflege in Baden-Württemberg aufzulösen zwei konstruktive Vorschläge gemacht:

 

1.       Alle Fachschulen in Baden-Württemberg versuchen zurzeit gemeinsam einen Pflegekompass zu entwickeln der neben dem schon existierenden Bildungsplan Heilerziehungspflege nochmals ausdrücklich die Kompetenzen von HEPs im Bereich der Pflege deutlich macht und dokumentiert. Wir haben in diesen Prozess die Idee unseres Pflegekompasses, der ja in enger Kooperation der Fachschule mit unseren Praxiseinrichtungen entstandenen ist, eingebracht. Unser Pflegekompass wurde dieser Tage beim Auswertungstreffen des „runden Tisch Pflege“ nach 3jähriger Erprobungsphase sowohl aus Sicht der Fachschule, wie aus Sicht der Praxiseinrichtungen als sehr positiv und hilfreich erlebt. (Bei Interesse kann das Protokoll des ruTi11 bei der Fachschule angefragt werden.)

 

2.       Des weiteren verfolgt die LAG HEP die Idee „HEP Pflege Plus“: Nach 3jähriger HEP-Ausbildung kann bei Interesse ein einjähriger Weiter-Bildungsgang folgen, der zur Anerkennung als SGB XI Fachkraft führen soll. Es handelt sich dabei nicht um eine Nachqualifizierung im Bereich Pflege speziell auf Menschen mit Unterstützungsbedarf zugeschnitten, (das kann der HEP schon), sondern es geht um Pflegekompetenzen für alle Menschen. Dabei soll das teilhabeorientierte Pflegeverständnis gestärkt und nicht durch ein rein somatisches Pflegeverständnis abgelöst werden. Ob ein solches Modell politisch durchsetzbar ist, versuchen wir gerade auszuloten. In der angedachten Weiterqualifizierung erkennt die LAG HEP eine echte Alternative zur schon bestehenden Zusatzqualifikation für HEPs in der Altenpflege, da bei der Idee „HEP Pflege Plus“ leichter die eigene Berufsidentifikation mit dem Fokus auf teilhabeorientierter Pflege erhalten werden kann.

 

Berufspolitisch befindet sich die Heilerziehungspflege in Baden-Württemberg in einer bedeutsamen Phase. Im Sinne des Berufes Heilerziehungspflege und im Sinne unserer Absolventinnen und Absolventen, letztlich und vor allem aber auch im Sinne der Menschen mit Unterstützungsbedarf, die von Heilerziehungspflegerinnen und - pflegern begleitet werden müssen wir auf diese Zusammenhänge deutlich hinweisen. (Stellungnahme im Wortlaut: www.heilerziehungspflege-ausbildung.de).